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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Diese Bedingungen liegen allen, auch zukünftigen, Geschäftsabschlüssen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

Angebote, Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend.
Angebote unsererseits dürfen, mit allen Unterlagen, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z.B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen, etc.) ist auch ohne Unterschrift unsererseits rechtsverbindlich. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, daß wir - ausschließlich zu Geschäftszwecken - ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. Unsere Kunden erklären sich damit einverstanden.

Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt unfrei ohne Verpackung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat Teillieferungen anzunehmen, es sei denn, er weist nach, daß deren Annahme ihm nicht zuzumuten ist. Angegebene Lieferungstermine und -Fristen gelten, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, grundsätzlich nur annähernd. Sie verlängern sich um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.Lieferungstermine und -fristen verlängern sich durch Ereignisse höherer Gewalt angemessen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten u.a. Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Krieg, oder sonstige unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Treten solche Ereignisse beim Kunden ein, gelten die gleichen Rechtsfolgen für seine Verpflichtungen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der scan.it GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die scan.it GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich ein vorgesehener Liefertermin und eine Lieferfrist um einen entsprechenden angemessenen Zeitraum.

Die Kosten für den Versand trägt grundsätzlich der Kunde, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch uns übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Räume verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und der Versandart steht, sofern nicht anderes vereinbart ist, in unserem Ermessen. Die Gefahr für vom Kunden an uns versandte Unterlagen/Dateien geht auf uns über, sobald diese in unseren Räumen/ Rechnern unbeschädigt eingegangen sind.

Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der Transportkosten und Verpackung und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto auszugleichen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann keine Zurückbehaltungsrechte aus anderen Geschäften geltend machen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, sind Zurückbehaltungsrechte auch aus der gleichen Geschäftsverbindung ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und - ebenso wie Schecks - nur zahlungshalber unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen.

Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Bestimmungen des Kunden stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf unsere älteste Forderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Wir sind berechtigt, darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird ein Wechsel oder Scheck bei Fälligkeit nicht eingelöst, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen - auch im Falle einer Stundung - sofort fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare Vorauszahlungen auszuführen. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ergibt, die unseren Zahlungsanspruch gefährden, stehen uns die zuvor genannten Rechte ebenfalls zu.

Gewährleistung
Wir gewährleisten die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist insbesondere nicht auszuschließen, daß Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten. Diese können technisch nicht ausgeschlossen werden. Dies führt dazu, daß nicht gewährleistet werden kann, daß alle Details eines gescannten, digitalisierten oder konvertierten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind.

Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle offensichtliche Beanstandungen unverzüglich, spätestens binnen acht Kalendertagen seit Ablieferung, schriftlich bei uns anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis bei uns schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Erfolgt die Lieferung an Unternehmen, sind diese verpflichtet, jeden Mangel, auch wenn es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, unverzüglich, spätestens acht Kalendertage nach Ablieferung durch uns, schriftlich anzuzeigen, sofern diese Mängel durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind. Insoweit wird Bezug auf die Regelungen in §§ 377, 378 HGB. genommen Jegliche Gewährleistungsverpflichtungen unsererseits erlöschen, sobald der Kunde beginnt, Pläne, Dokumente oder sonstige von uns gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern zu lassen, es sei denn, daß der Kunde nachweist, daß die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise auf solchen Änderungen beruhen und/oder die Mängelbeseitigung durch solche Änderungen nicht erschwert wird.

Bei Mangelhaftigkeit unserer Leistung und rechtzeitiger Anzeige eines Mangels sind wir wahlweise dazu berechtigt, fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Schlägt die Fehlerbeseitigung fehl, ist der Kunde nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist verbunden mit der Ankündigung, daß er die Mängelbeseitigung nach Ablauf der Frist ablehnt, zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der vereinbarten Vergütung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor einer weiteren Verwendung, auch durch Dritte, vorab zu prüfen. Für Schäden, die aus einer ungeprüften Verwendung von uns gelieferter Dateien und/oder Ausdrucken entstehen, haften wir nicht.

Schadensersatzansprüche aus Nichterfüllung, Verzug, Unmöglichkeit oder aus sonstigen Gründen, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind. Diese Haftungseinschränkung gilt im gleichen Umfange für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Von dem Ausschluß ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Der Kunde hat durch eine dem Stand der Technik entsprechende Sicherung dafür Sorge zu tragen, daß uns überlassene Zeichnungen, Dokumente und Dateien mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Insbesondere obliegt es dem Kunden, von Plänen, Dokumenten und Dateien Sicherungskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Pläne, Dokumente und Dateien an uns übersendet.

Nutzungsvorbehalt
Von uns gelieferte Dateien, Plots und Ausdrücke dürfen bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die unter unserem Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien, Plots und Ausdrücke ordnungsgemäß aufzubewahren. Für den Fall, daß der Kunde dennoch Dateien veräußert oder anderweitig nutzt, tritt er seine Forderungen aus dieser Veräußerung/Nutzung der von uns gelieferten Dateien, Plots und Ausdrücke bereits jetzt an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Forderungen. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung/Nutzung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann durch uns widerrufen werden, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir dies nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Kunde in keinem Fall berechtigt.

verlängerter Eigentumsvorbehalt
"Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt."

Vertraulichkeit
Die san.it GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn, dies erfolgt mit Einverständnis des jeweils anderen Vertragspartners. Soweit wir zum Zwecke der Auftragserfüllung mit einem dritten Unternehmen zusammenarbeiten, sind wir berechtigt, diesem Unternehmen die erforderlichen Informationen zur Auftragserfüllung zukommen zu lassen. Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und sonstige Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf er nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Für sämtliche Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht, auch für Auslandsgeschäfte. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Stade. Erfüllungsort für die wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen ist Stade.

Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung dasjenige, was dem gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch für undurchführbare Bestimmungen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

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(c) 2009 scan.it GmbH, Stade