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Wir gewährleisten die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist insbesondere nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten. Diese können technisch nicht ausgeschlossen werden. Dies führt dazu, dass nicht gewährleistet werden kann, dass alle Details eines gescannten, digitalisierten oder konvertierten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind.
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Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle offensichtliche Beanstandungen unverzüglich, spätestens binnen acht Kalendertagen seit Ablieferung, schriftlich bei uns anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis bei uns schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Erfolgt die Lieferung an Unternehmen, sind diese verpflichtet, jeden Mangel, auch wenn es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, unverzüglich, spätestens acht Kalendertage nach Ablieferung durch uns, schriftlich anzuzeigen, sofern diese Mängel durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind. Insoweit wird Bezug auf die Regelungen in §§ 377, 378 HGB. genommen Jegliche Gewährleistungsverpflichtungen unsererseits erlöschen, sobald der Kunde beginnt, Pläne, Dokumente oder sonstige von uns gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern zu lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise auf solchen Änderungen beruhen und/oder die Mängelbeseitigung durch solche Änderungen nicht erschwert wird.
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Bei Mangelhaftigkeit unserer Leistung und rechtzeitiger Anzeige eines Mangels sind wir wahlweise dazu berechtigt, fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Schlägt die Fehlerbeseitigung fehl, ist der Kunde nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist verbunden mit der Ankündigung, dass er die Mängelbeseitigung nach Ablauf der Frist ablehnt, zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der vereinbarten Vergütung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor einer weiteren Verwendung, auch durch Dritte, vorab zu prüfen. Für Schäden, die aus einer ungeprüften Verwendung von uns gelieferter Dateien und/oder Ausdrucken entstehen, haften wir nicht.
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Schadensersatzansprüche aus Nichterfüllung, Verzug, Unmöglichkeit oder aus sonstigen Gründen, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind. Diese Haftungseinschränkung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Von dem Ausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Der Kunde hat durch eine dem Stand der Technik entsprechende Sicherung dafür Sorge zu tragen, dass uns überlassene Zeichnungen, Dokumente und Dateien mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Insbesondere obliegt es dem Kunden, von Plänen, Dokumenten und Dateien Sicherungskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Pläne, Dokumente und Dateien an uns übersendet.